Das neue Solidarische Bürgergeld

Beitrag von: Dieter Althaus & Hermann Binkert

Vorstellung des weiterentwickelten Konzepts

 

Die Erfahrung sozialer Ungerechtigkeit

Nur jeder dritte Deutsche (35,3 %) ist der Meinung, dass es in Deutschland im Großen und Ganzen gerecht zugeht.

Und das Bauchgefühl scheint sachlich begründet: Die Zahl der Rentner nimmt zu, die der Erwerbsfähigen geht zurück. Die Alterspyramide entwickelt sich zum Alterspilz. Auch die Einkommensunterschiede nehmen zu. Die Schere zwischen Arm und Reich geht auseinander. Die vermögensreichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen 60 Prozent des gesamten Nettovermögens. Das reichste Prozent besitzt rund ein Drittel des gesamten Vermögens.

Versuche staatlicher Umverteilung führen zu Ausweich- und Anpassungseffekten. und

Eine alte Idee wird konkret

Jetzt ist die Zeit für eine mutige sozial- und steuerpolitische Revolution. Es ist Zeit für das Solidarische Bürgergeld. Auf der Grundlage des 2006 vorgestellten Konzeptes eines „Bedingungslosen Grundeinkommens“ in der Systematik der „Negativen Einkommenssteuer“ haben wir das Solidarische Bürgergeld weiterentwickelt. Dieses Konzept baut auf eine alte, unterschiedliche Denkrichtung verbindende Idee auf. In Studien (KAS, HWWI, INSA) wurde nachgewiesen, dass ein solches System mit dem Grundgesetz vereinbar und finanzierbar ist.

Das Bürgergeld

Grundlage des Solidarischen Bürgergeldes ist ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden Bürger in Höhe von 500,00 € im Monat. Das Bürgergeld soll das soziokulturelle Existenzminimum abdecken.

Das Bürgergeld

Die einheitliche Einkommensteuer (Flat-Tax)

Daneben gibt es eine einheitliche Einkommenssteuer von 25 Prozent auf alle Einkünfte. Grundeinkommen und Einkommenssteuer sind zwei Seiten einer Medaille. Die Verpflichtungen aus der Einkommenssteuer werden mit dem Bürgergeldanspruch verrechnet.

Die Bürgergeldformel

Der Zusammenhang von Bürgergeldauszahlung oder Steuerzahlung, die Bürgergeldformel, ist denkbar einfach:

Die Bürgergeldformel

Ist der Betrag negativ – negative Einkommenssteuer – bekommt man Bürgergeld ausbezahlt. Ist der Betrag positiv, muss man in dieser Höhe Einkommenssteuer bezahlen.

Bei eigenen Einkünften unter 2.000,00 € im Monat (brutto) fällt keine Einkommenssteuer an. Im Gegenteil, man erhält ein Bürgergeld ausbezahlt: Je höher die eigenen Einkünfte, desto geringer ist der Auszahlungsbetrag.

Bei eigenen Einkünften über 2.000,00 € im Monat fällt tatsächlich eine Einkommensteuer an. Das Bürgergeld entspricht der Entlastungswirkung eines Grundfreibetrages von 2.000,00 € im Monat bzw. 24.000,00 € im Jahr.

Entlastungswirkung

Das entspricht dem Verfassungsgebot, das Existenzminimum nicht zu besteuern, und es ist im besten Sinne Sozialpolitik: Durch das bedingungslose Grundeinkommen kommt die Entlastungswirkung des Freibetrages auch jenen zugute, deren Einkünfte zu gering wären, um die Entlastungswirkung des Freibetrages vollständig nutzen zu können.

Darüberhinausgehende Leistungen, wie z.B. die Kosten der Unterkunft oder Aufwendungen für besondere Bedarfe (bei Pflegebedürftigkeit, für Alleinerziehende etc.) werden – wie bisher – weiter erbracht.

Steuerlast

Das Diagramm zeigt: Bezieher eigener Einkünfte unter 2.000,00 € bekommen Bürgergeld ausbezahlt, Bezieher eigener Einkünfte über 2.000,00 € müssten Einkommenssteuer bezahlen. Das volle Bürgergeld in Höhe von 500,00 € bekommt nur derjenige, der keine eigenen Einkünfte hat. Jeder Euro eigener Einkünfte verringert den Bürgergeldbetrag. Ab – eigenen Einkünften über 2.000,00 € übersteigt die Einkommenssteuer den Bürgergeldbetrag.

Beispiele

  1. Bürger A verfügt über keinerlei eigene Einkünfte. Er erhält das Bürgergeld in Höhe von 500,00 € bedingungslos ausbezahlt.
  2. Bürger B verfügt über eigene Einkünfte in Höhe von 400,00 €/Monat. Die Brutto-Einkommenssteuer beträgt 100,00 € (25 % von 400,00 €). Das Bürgergeld verringert sich um diese 100,00 €. Er bekommt also 400,00 € Bürgergeld ausbezahlt. (+ 100 %)
  3. Bürger C verfügt über eigene Einkünfte in Höhe von 2.000,00 €/Monat. Die Brutto-Einkommensteuer beträgt 500,00 € (25 % von 2.000,00 €). Bürgergeld und Steuerschuld gleichen sich aus. Es fällt keine Steuerzahlung an. (+/- 0)
  4. Bürger D verfügt über eigene Einkünfte in Höhe von 4.000,00 €/Monat. Die Brutto-Einkommensteuer beträgt 1.000,00 € (25 % von 4.000,00 €). Das Bürgergeld (500 €) mindert die Steuerschuld, die dann 500,00 € beträgt. (- 12,5 %)
  5. Bürger E verfügt über eigene Einkünfte in Höhe von 16.000,00 €/Monat. Die Brutto-Einkommensteuer beträgt 4.000,00 € (25 % von 16.000,00 €). Das Bürgergeld (500 €) mindert die Steuerschuld, die dann 3.500,00 € beträgt. (- 22 %)
  6. Bürger F verfügt über eigene Einkünfte in Höhe von 40.000,00 €/Monat. Die Brutto-Einkommenssteuer beträgt 14.791,75 € (25 % von 20.833,00 € + 50 % von 19.167,00). Das Bürgergeld (500 €) mindert die Steuerschuld, die dann 14.291,75 € beträgt. (-35,7 %)
  7. Bürger G verfügt über eigene Einkünfte in Höhe von 100.000,00 €/Monat. Die Brutto-Einkommensteuer beträgt 44.791,75 € (25 % von 20.833,00 € + 50 % von 79.167,00). Das Bürgergeld mindert die Steuerschuld, die dann 44.291,75 € beträgt. (- 44,5 %)

Die Kosten

Da alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf das Solidarische Bürgergeld haben, lassen sich die Bruttokosten gut berechnen. Man multipliziert die Brutto-Bürgergeld-Ausgaben pro Einwohner und Jahr (500,00 € X 12) mit der Einwohnerzahl:

82,2 Mio. Einwohner X 6.000,00 € p. a. = 496,8  Mrd. €

Die Einnahmen

Auch die Einnahmen lassen sich gut darstellen: Das Volkseinkommen in der Bundesrepublik Deutschland betrug im Jahr 2016 insgesamt 2,34 Billionen €. Der größte Teil des Volkseinkommens unterliegt einer so genannten Flat-Tax, einer 25-prozentigen einheitlichen Einkommenssteuer. Erst bei Jahreseinkünften von über 250.000,00 € fällt für die Einkünfte über 250.000,00 € eine Einkommensteuer von 50 % an. Diese duale Flat-Tax führt zu Bruttoeinnahmen bei der Einkommenssteuer von 730 Mrd. €.

438,4 Mrd. € (25 % Einkommenssteuer auf Einkünfte unter 250.000,00 €/p. a.)
+ 292,3 Mrd. € (50 % Einkommenssteuer auf Einkünfte über 250.000,00 €/p.a.)


730,7 Mrd. € Brutto-Einkommenssteuer im Bürgergeldsystem

Steuerlast

Nachweis der Finanzierbarkeit

Davon muss man gut 290 Mrd. €, die der Staat heute durch Lohnsteuer, veranlagte und nicht veranlagte Einkommenssteuer, Abgeltungssteuer, Körperschaftssteuer, sowie erhöhte und normale Gewerbesteuerumlage einnimmt, abziehen.

184,3 Mrd. €
+ 52,9 Mrd. €
+ 19,4 Mrd. €
+ 5,7 Mrd. €
+ 23,5 Mrd. €
+ 4,0 Mrd. €
+ 3,4 Mrd. €
Lohnsteuer
veranlagte Einkommensteuer
nicht veranlagte Einkommensteuer
Abgeltungssteuer
Körperschaftssteuer
Gewerbesteuerumlage
erhöhte Gewerbesteuerumlage

293,2 Mrd. €
wegfallende bisherige Steuereinnahmen

Wenn alle Bürgerinnen und Bürger ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, werden Leistungen, die der Staat derzeit finanziert, überflüssig. Das heißt, es fallen alle Ausgaben weg, die bisher für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, das Elterngeld, die Grundsicherung im Alter und für die finanzielle Unterstützung Studierender (BAföG) aufgebracht werden müssen – insgesamt über 70 Mrd. €. Unter dem Strich, müssen also über 220 Mrd. € Steuereinnahmen, die durch den Wegfall bisheriger Steuern fehlen, ausgeglichen werden.

293,2 Mrd. €
– 71,0 Mrd. €


222,2 Mrd. €

Wenn man die bisherigen Steuereinnahmen, die im Bürgergeld-System wegfallen – wie die alte Lohn- und Einkommenssteuer etc. – von den Brutto-Einnahmen der Einkommenssteuer in Höhe von 730,7 Mrd. € abzieht, kommt man auf den Betrag, der zur Finanzierung des Bürgergeld-Systems übrig ist. Das sind über 500 Mrd. €.

730,7 Mrd. €
– 222,2 Mrd. €


508,5 Mrd. €

Zieht man die Brutto-Ausgaben des Bürgergelds von den Einnahmen ab, die die neue Einkommenssteuer im Bürgergeldsystem – nach Abzug der wegfallenden Steuern und Gegenrechnung der durch das Bürgergeld nicht mehr notwendigen Ausgaben – an Mehreinnahmen einbringt, kommt man auf einen leichten Überschuss in Höhe von über 10 Mrd. €.

508,5 Mrd. €
– 496,8 Mrd. €


11,7 Mrd. €

Daraus erschließt sich: Das Konzept des Solidarischen Bürgergeldes ist finanzierbar!

Das bisherige Sozialversicherungssystem wird nicht ersetzt, sondern durch eine solidarische Steuer- und Sozialpolitik gestärkt.

Ausblick

Dass in allen politischen Lagern über das „Bedingungslose Grundeinkommen“ bzw. die „Negative Einkommenssteuer“ diskutiert wird, eröffnet die Chance, eine breite Akzeptanz für diese Erneuerung des Sozial- und Steuersystems zu erreichen.

Es stimmt nicht, dass die Menschen nicht mehr arbeiten würden, wenn das Existenzminimum abgesichert ist. Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen von 500,00 € würden nach einer INSA-Umfrage aus dem Juni 2017 mehr als drei Viertel der Deutschen (78 %) gleich viel oder sogar mehr arbeiten gehen.

Viele Bürger haben das Gefühl, dass das aktuelle Sozialversicherungs- und Sozialstaatssystem nicht leistungsgerecht ist: Nur zwei von fünf Befragten (41,5 %) sind einerseits der Ansicht, dass sozial Bedürftige in Deutschland genügend Unterstützung erhalten. Andererseits finden zwei von drei Befragten (63,7 %), dass der Missbrauch von Sozialleistungen in Deutschland weit verbreitet ist. Mancher bekommt Sozialleistungen, obwohl er nicht bedürftig ist. Andere bekommen nichts, obwohl sie bedürftig wären.

Auch das Solidarische Bürgergeld schafft nicht das Paradies auf Erden, aber es ist ein Weg, wie der verbreitete Wunsch nach mehr sozialer Gerechtigkeit Wirklichkeit werden kann.

INSA, das Institut für neue soziale Antworten, hat diese Idee von Anfang an begleitet und das Althaus-Konzept zusammen mit dem Namensgeber aktualisiert.

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