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Heizungsgesetz: IW erwartet steigende Kosten durch Gasheizungen
24.07.2026 22:00

Heizungsgesetz: IW erwartet steigende Kosten durch Gasheizungen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Durch das neue Heizungsgesetz von Schwarz-Rot könnten sich die jährlichen Heizkosten bis 2040 fast verdoppeln, wenn in bestehenden Wohngebäuden neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. Das geht aus einer bisher unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die "Rheinische Post" (Samstagausgabe) berichtet. Der Einbau einer Wärmepumpe dagegen würde das Kostenrisiko in den kommenden Jahren drastisch und spürbar reduzieren.

"Für einen durchschnittlichen Haushalt in einer teilsanierten Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden erhöhen sich die jährlichen Heizkosten im hier berechneten Basisszenario von rund 1.080 Euro im Jahr 2026 auf 1.952 Euro im Jahr 2040", heißt es in der Studie. Die laufenden Betriebskosten würden sich damit gegenüber dem heutigen Niveau mehr als verdoppeln, wenn der alte Gaskessel durch eine neue Gas- oder Ölheizung ersetzt werden würde.

Würde dagegen eine Wärmepumpe neu eingesetzt, würden die Heizkosten über viele Jahre weitgehend stabil bleiben. Jedes Jahr würden den Berechnungen zufolge mehrere Hundert Euro Heizkosten gespart - in der teilsanierten Altbauwohnung sogar 1.000 Euro oder mehr im Jahr. Die Aufteilung der Kosten zeige deutlich, dass Biomethan ab 2029 der Hauptkostentreiber für die jährliche Heizkostenabrechnung sein werde.

Das Institut sieht das neue Heizungsgesetz insgesamt kritisch. Die Neuregelung vermittele den Eindruck, Gas- oder Ölheizungen könnten bis über das Jahr 2044 hinaus genutzt werden. "Dies steht in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zum gesetzlichen Ziel, spätestens 2045 Klimaneutralität zu erreichen."

Das neue Heizungsgesetz schaffe neue Unsicherheit. "Haushalte könnten dadurch zu Investitionen verleitet werden, die zwar kurzfristig zulässig erscheinen, sich langfristig jedoch als unwirtschaftlich oder regulatorisch nicht tragfähig erweisen", warnt das IW.

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